Bei der Leistungs- und Arbeitszeiterfassung für Angestellte in KMU divergiert die gängige Praxis häufig von den vom Gesetzgeber vorgesehenen und festgeschriebenen Vorgaben. Vielen verantwortlichen KMU-Managern ist gar nicht bewusst, dass sie verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen zu lassen, und dass es für die erstellten Aufzeichnungen und Belege eine Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren gibt. Zu der gesetzgeberischen Notwendigkeit gesellt sich noch ein handfester ökonomischer Nutzen. Mit den erhobenen Arbeitszeit- und Leistungsdaten erhält der Verantwortliche ein wirksames Steuerungs- und Führungsinstrument für seine Unternehmung. MANDATUM empfiehlt Ihnen den Beitrag von Joao Marques (ALPHA - Der Kadermarkt der Schweiz von Samstag/Sonntag 25./26. Oktober 2014).